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11. Mai 2026

Schleswig-Holstein erlaubt Sonntagseinkauf im Minimarkt

NEUE GESETZLICHE REGELUNG STÄRKT DIE NAHVERSORGUNG AUF DEM LAND
Schleswig-Holstein gestattet den Sonntagseinkauf auf dem Land.
Foto: AdobeStock / Pete

Spontan am Sonntag noch einkaufen gehen? Was in vielen ländlichen Regionen bislang kaum möglich war, wird in Schleswig-Holstein künftig Realität. Der Landtag hat eine Novelle des Ladenöffnungszeitengesetzes beschlossen, die insbesondere kleinen Gemeinden neue Möglichkeiten bei der Nahversorgung eröffnet.

Konkret werden dem bisherigen Paragrafen 8 die neuen Paragrafen 8a bis 8c hinzugefügt – eine Änderung, die auf den ersten Blick technisch wirkt, in der Praxis jedoch spürbare Auswirkungen haben dürfte. Künftig dürfen Kleinstsupermärkte auf dem Land auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Voraussetzung dafür ist, dass die Geschäfte an diesen Tagen ohne Personal betrieben werden und die Verkaufsfläche maximal 350 Quadratmeter beträgt. Die Regelung gilt zudem ausschließlich für Märkte in Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Auch Hofläden profitieren

Mit der neuen Regelung verfolgt das Land das Ziel, die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu stärken. Gerade in kleineren Orten fehlen häufig Einkaufsmöglichkeiten, die in größeren Städten oder an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen selbstverständlich sind. Die Landesregierung erhofft sich davon nicht nur eine bessere Versorgung der Bevölkerung, sondern auch eine höhere Attraktivität der Dörfer als Wohn- und Lebensorte. Auch Hofläden profitieren von der Neuregelung. Produkte aus eigener Urproduktion dürfen dort weiterhin sogar mit Personal an Sonn- und Feiertagen verkauft werden.

Flexible Versorgungsmodelle

Schon heute existieren in Schleswig-Holstein 15 sogenannte Hybrid-Supermärkte, die klassischen Einzelhandel mit autonomen Einkaufsmöglichkeiten kombinieren. Diese Märkte können künftig ganzjährig auch sonn- und feiertags öffnen. Hinzu kommen Markttreffs, Hofläden und weitere geplante Konzepte, die künftig ebenfalls hybrid betrieben werden könnten. Die Novelle gilt damit als wichtiger Schritt hin zu modernen und flexiblen Versorgungsmodellen im ländlichen Raum.

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