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05. August 2026

Unrechtmäßiger Alkohol-Nachtverkauf in Ballermann-Supermarkt

Ein Supermarkt an der Playa de Palma auf Mallorca muss zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 150.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Anti-Exzesstourismus-Regeln nicht bezahlen, weil die Betreiber trickreich das Regelwerk gegen Exzesstouristen umgangen hatten. Die Regionalregierung hatte bereits im Jahr 2021 mehrere Bußgeldverfahren gegen dasselbe Lokal eingeleitet, doch aufgrund einer Rechtslücke hat das Oberste Gericht nun beide Bußgeldbescheide für nichtig erklärt. In dem Supermarkt waren nachts alkoholische Getränke verkauft worden.

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