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15. Juli 2024

HDE sieht Entlastung beim Personalmanagement durch digitalen Arbeitsvertrag

NEUERUNG WÜRDE AUCH DEN EINZELHANDEL BETREFFEN
Der HDE benennt den digitalen Arbeitsvertrag als „Schritt nach vorn“.
Symbolbild: AdobeStock / Toowongsa

Die Bundesregierung plant rein digitale Arbeitsverträge, etwa per E-Mail, zu ermöglichen. Der Handelsverband sieht dies als einen Meilenstein, der die Personalarbeit in personalintensiven Branchen wie dem Einzelhandel erheblich erleichtern wird.

„Es wird immer wichtiger, die Möglichkeiten der Digitalisierung auch in den Arbeitsbeziehungen zur Bürokratieentlastung zu nutzen. Der digitale Arbeitsvertrag ist ein Schritt nach vorn“, sagt Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Der HDE hat sich stark für diese Bürokratieerleichterung eingesetzt. Dass die handschriftliche Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag bald der Vergangenheit angehören könnte, wird die Personalprozesse der Handelsunternehmen erleichtern. Unverständlich ist aus Sicht des HDE jedoch die Ausnahme für Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt werden, wie etwa die Logistik. Dort soll weiterhin die schriftliche Form nach Paragraf 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtend bleiben. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Branchen nicht ebenfalls profitieren sollen“, fügt Haarke hinzu.

Zukünftig rechtssicher

Das Bundeskabinett hat Mitte Juni eine Formulierungshilfe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, die im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf ausdrücklich vorsieht, dass Arbeitgeber den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen bald auch allein in der Textform gemäß Paragraf 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches erbringen können. Damit wären rein digitale Arbeitsverträge künftig rechtssicher möglich. Diese Erleichterung würde sich auch auf wichtige nachträgliche Anpassungen des Arbeitsvertrags beziehen.

Erleichterung final beschließen

Die finalen Beratungen im Bundestag stehen noch aus, sollen aber kurz nach der Sommerpause erfolgen. Eine mögliche Befassung des Bundesrats wäre dann im September 2024 möglich. „Es ist sehr wichtig, dass diese Erleichterung nun schnellstmöglich final beschlossen wird“, betont Haarke abschließend.

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