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03. Juli 2024

Bayern: Start einer Initiative zur Abschaffung der Bonpflicht

Bayern unternimmt einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Bonpflicht im Einzelhandel. Die Forderung ist Teil einer Bundesratsinitiative, die das bayerische Kabinett in München beschloss. Zudem plädiert der Freistaat für eine Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Steuer von 1.230 auf 2.000 Euro. Seit 2020 müssen Händlerinnen und Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kundinnen und Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Ziel der Bonpflicht ist, Steuerbetrug zu verhindern.

Die bayerische Staatsregierung kritisiert nun, die – so heißt sie formal – Belegausgabepflicht belaste Unternehmer:innen und Umwelt in erheblichem Maße, ohne dass dem noch ein konkreter Nutzen gegenüberstehe. Denn durch die Verpflichtung, elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten, sei die steuerliche Erfassung von Umsätzen bereits hinreichend nachprüfbar.

Zudem würden inzwischen die meisten Käufe bargeldlos per Debit- oder Kreditkarte abgewickelt. Es sei deshalb an der Zeit, die Bonpflicht durch eine Belegausgabe auf Verlangen zu ersetzen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die neue Bundesratsinitiative in seiner Regierungserklärung zum Bürokratieabbau kürzlich im Landtag angekündigt.

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